Anmelden zum Fischereischeinlehrgang

anmelden zum Fischereischeinlehrgang Sie können sich für die Lehrgänge zum Erwerb des Fischereischeins telefonisch oder schriftlich (auch Email oder Online) anmelden. Wenn noch kein aktueller Lehrgangstermin eingestellt wurde, sammeln wir die Anmeldungen und bieten dann kurzfristig Lehrgangstermine an. Die nächsten Termine finden Sie hier seitlich rechts im Kasten.
Die Online-Anmeldung finden Sie unter folgendem Link: Meldeformular [klick hier]



Tel.-Nr. (Di. + Do. 16.00-18.00 Uhr):
0451-200 635 42

Anschrift Geschäftsstelle:
Fabrikstr. 41 (3. OG), 23568 Lübeck-Schlutup




10.03.2024|Glücksfischer verlosen Heringsangeln für Kinder

Es gibt eine neue Glücksfischer-Aktion: "Nehmt die Kinder mit zum Heringsangeln!" Die neue Regelung in den Lübecker Nutzungsbedingungen 2024 macht es möglich, dass ein Erwachsener und ein Kind bis 11 Jahren parallel auf Hering angeln. Damit Kinder von 6-11 Jahren eine eigene Angel haben, verlosen die Glücksfischer ein Dutzend Kinder-Heringsruten. Wir unterstützen das gerne und weisen auf die Aktion hin. Also: Nehmt die Kinder mit zum Heringsangeln, die freuen sich und lernen etwas!

Hier gibt es mehr Informationen: Kinder-Heringsangeln verlosen [klick hier]



03.03.2024|Keine Heringsschuppen mehr ins Wasser!

Tiere oder Teile von ihnen dürfen nicht ins Wasser verbracht werden. Das ist eindeutig und sehr lange so in den Gesetzen und Verordnungen zur Beseitigung von Tierkörpern/-teilen geregelt.

Nachdem seit 1.1.2024 das Mitführen eines Drahtsetzkeschers beim Heringsangeln untersagt ist, nutzen erste Angler:innen den Köderfischeimer bzw dessen Einsatz. Mit dem Argument "Der ist aus Plastik!" wird weiter entschuppt und die Schuppen ins Wasser entsorgt.

Wir warnen: Das ist ebenfalls verboten! Das und jeder andere Umgehungstrick ebenfalls. Es gilt: Heringsschuppen gehören nicht in die Trave, auch kein sonstiger Heringsabfall.



02.03.2024|Kurzbericht Jahreshauptversammlung 2024

Es gab viele gute Nachrichten: Ein Mitgliedsverein mehr, 47 Prozent Anteil Jugendlicher bei den Ausbildungskursen zur Anglerprüfung, die Anzahl der Lehrgänge in Lübeck wurde 2023 auf acht gesteigert, alle Veranstaltungen Senioren/Junioren waren durchgängig gut besucht (es geht noch mehr...) und es wurden Fische gefangen (z.B. beim Forellenangeln 35 Angler = 107 Forellen = 70,5 kg Gewicht).

Aalbesatz war 2023 im Wert von etwa 60.000 Euro erfolgt. Der Lachsbesatz (Bootsangler-Club) war aufwändig und trotzdem schön, auch wenn die Fische nach derzeitiger EU-Rechtslage in der Ostsee nicht mitgenommen werden dürfen. + Bei der Trave-Meerforelle wurden Verpilzungen festgestellt, deren Ursache Schädigung durch Quecksilber und Krankenhauskeime (vermutlich im Stadtbereich) sein dürfte. + Das Krähen- und Mühlenteichangeln wird für Vereine künftig vom Kreisverband bearbeitet, die Angler (ab 5 Teilnehmer) müssen die Erlaubnis Bereich I (Wakenitz) haben.

Beim Hering ist die Mitnahme des Drahtsetzkeschers nicht mehr gestattet. Kinder bis 11 Jahre einschließlich dürfen eine (zusätzliche) Heringsangel führen, wenn sie von einem Erlaubnisscheininhaber (volljährig) begeleitet werden.

2024 möchte der Kreisverband seine Software aktualisieren und cloudbasiert gestalten, die Homepage soll modernisiert werden, eine Sondertilgung für den Westensee steht an und für Angelplatzgestaltung (Menschen mit Behinderung) werden 8.000 € eingeplant. Deshalb wird 2024 ein spürbares Minus beim Ergebnis erwartet. Die Versammlung hat das mit einem einstimmigen Votum begrüßt.



20.02.2024|Massive Beschwerden über Heringsangler

Die Saison hat noch nicht einmal richtig begonnen, da gibt es bereits erhebliche Beschwerden über Heringsangler insbesondere im Bereich der nördlichen Wallhalbinsel (u.a. Lisa v. Lübeck). Wir weisen deshalb ausdrücklich auf die Verbotszonen hin. Die sind strikt einzuhalten! Ein Verbot besteht "auf der Nördlichen Wallhalbinsel (östliche Seite) von der Drehbrücke bis Anfang Gebäude Schuppen F und im markierten Bereich des Liegeplatzes „Lisa von Lübeck“..."

Die Bedingungen stehen hier zum Download bereit: Bedingungen 2024

Des weiteren bitte unbedingt beachten: "Beim Heringsangeln ist das Mitführen eines Drahtsetzkeschers nicht gestattet."



15.02.2024|KV-Gemeinschaftsangeln Forellensee

Auch in diesem Jahr findet das beliebte Gemeinschaftsangeln am Forellensee statt.

24.03.2024 - Forellenangeln Herrnburg 6.30-13.30 Uhr, Treff 6.00 Uhr, 2 Ruten, Startgeld 20 €... zur Ausschreibung

12.02.2024|Über 500.000 Aale für die Trave

Heute kamen Glasaale für die Trave, gut 500.000 Stück werden es gewesen sein. Vom Lieferfahrzeug wurden die Aale auf Hänger und Koferräume verteilt. So konnte letztlich weiträumig und parallel besetzt werden. Die Bilder zeigen die Besatzstellen in Gothmund (ohne Steg) und in Schlutup. Eingesetzt wurden Gelder der EU, der Stadt, der Berufsfischer, der Angler sowie Mittel aus der Fischereiabgabe.



10.01.2023|Wakenitz: Bis 30. April sind Kunstköder verboten

Heute erinnern wir vorsorglich an das Kunstköderverbot für das Angeln in der Wakenitz. In den städtischen Angler-Nutzungsbedingungen heißt es bekanntlich in § 11 Abs. 1 lit. a): "In der Zeit vom 1. Januar bis zum 30. April eines jeden Jahres ist das Angeln mit Kunstködern in der Wakenitz nicht gestattet." Untersagt ist das Angeln mit allen Kunstködern (also auch mit kleinen künstlichen Barschködern und gebundenen Fliegen).



05.01.2024|Denkt bitte an die Rückgabe der Fangmeldebögen!

Wir bitten alle Angler um Rückgabe der ausgefüllten Fangstatistikbögen. Die Eintragungen erfolgen auf dem zweiten Blatt des Erlaubnisscheins. Diese Seite kann sodann abgetrennt und ohne die Daten des Fängers anonymisiert eingereicht werden.

Die Fangstatistik der Angler und Fischer ist eine wichtige Grundlage zur Planung künftiger Besatzmaßnahmen. Wir vergleichen die Daten mehrerer Jahre und werten derzeit die Fänge aus. Auf der Grundlage der Statistik wird der mehrjährige Hegeplan mit den geplanten Besatzmaßnahmen erstellt.

Die Fangstatistik können Angler bei den Ausgabestellen der Erlaubnisscheine abgeben. Das sind die örtlichen Angelgerätehändler und die Geschäftsstelle des Kreisverbandes.



22.12.2023|Klebemarken-Fehldruck: Nichts muss, alles kann....

Beim Druck und der Verteilung der Beitragsmarken des LAV SH für das Jahr 2024 hat es Probleme gegeben. Zunächst ist der Fehler nicht bemerkt worden und in der Folge hat es unterschiedliche Lösungsansätze zur Behebung des Problems gegeben.

Der Landesanglerverband SH informiert jetzt auf seiner Homepage über die unbürokratische Vorgehensweise. Hier der Link zur LAV-Homepage: Klick zum Beitrag LAV Schleswig-Holstein.

Die Vereine, die bereits auf den elektronischen Mitgliedsausweis umgestellt haben, sind davon natürlich nicht betroffen.



Der Lübecker Kreisverband der Sportfischer möchte die Gelegenheit nutzen, Ihnen und Ihren Familien ein besinnliches und erholsames Weihnachtsfest zu wünschen.

Starten Sie gut in ein gesundes und schönes Jahr 2024 mit viel anglerischem Erfolg!

20.11.2023|Nutzungsbedingungen 2024 sind jetzt online

Die ab 1.1.2024 geltenden geänderten Nutzungsbedingungen sind jetzt in vollständiger Form online. Die Angler haben einige Neuerungen zu beachten. Bitte nutzen Sie unseren Download-Bereich: Klick hier.

Oder laden Sie sich die neuen Nutzungsbedingungen (gültig ab 1.1.2024) direkt herunter: Klick hier.



17.11.2023|Ab 1.1.2024: Neuerungen beim Heringsangeln

Die ab 1.1.2024 geltenden geänderten Nutzungsbedingungen bringen für Heringsangler Neuerungen. Denn nun sind Kinder mit einer eigenen Rute zum Heringsangeln zugelassen, wenn der sie begleitende Erwachsene einen Erlaubnisschein hat. Und das Ende des Drahtsetzkeschers ist gekommen.

Wir zitieren die Neuerung im Auszug:

  • "Unter Aufsicht einer Erlaubnisscheininhaberin bzw. eines Erlaubnisscheininhabers dürfen insgesamt bis zu 2 Heringsangeln verwendet werden, wenn mindestens eine der Heringsangeln durch ein Kind, welches das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, geführt wird."
  • Beim Heringsangeln ist das Mitführen eines Drahtsetzkeschers nicht gestattet.

Wir raten dringend an, dass der Drahtsetzkescher nicht am Angelplatz abgelegt wird. Wir gehen davon aus, dass zur Heringszeit insoweit verstärkte Kontrollen stattfinden.

Über weitere Änderungen im Jahr 2024 informieren Sie sich bitte in unserem Download-Bereich. Dort sind die neuen Nutzungsbedingungen bereit gestellt.



16.11.2023|Ab 1.1.2024: In der Wakenitz sind statt zwei dann drei Angeln erlaubt

Die ab 1.1.2024 geltenden geänderten Nutzungsbedingungen für das Beangeln der Wakenitz bringen eine erfreuliche Änderung. Zitat: "Die Angler:innen dürfen in den Fischereibezirken II, III und IV nicht mehr als zwei Angeln gleichzeitig benutzen. Im Fischereibezirk I (Wakenitz) sind drei Angeln erlaubt."

Über weitere Änderungen im Jahr 2024 informieren Sie sich bitte in unserem Download-Bereich. Dort sind die neuen Nutzungsbedingungen bereit gestellt.



16.11.2023|Angeln am Dummersdorfer Ufer

Wir möchten darauf hinweisen, dass das Angeln am Dummersdorfer Ufer im Bereich des Naturschutzgebietes bis 31.12.2023 nicht erlaubt ist.

Ab 1.1.2024 gilt folgende neue Regelung: "In dem gem. § 5 Abs. 1 Nr. 5 der „Landesverordnung über das Naturschutzgebiet Dummersdorfer Ufer“ freigegebenen Bereichs ist neben dem Angelgerät das Mitführen eines Angelschirms ohne zusätzlichen Windschutz sowie ein Angelstuhl erlaubt. Zelte, Planen, Schlafsäcke, Gerätschaften zur Zubereitung von Nahrung usw. dürfen zum Angeln in diesem Bereich nicht mitgeführt werden."

Wir bitten um unbedingte Beachtung der Einschränkungen.



15.11.2023|Kein Dorschfang 2024 in der Ostsee, dafür "Fisch des Jahres"

Beim Dorsch gilt 2024 in der Ostsee für Angler die "Nullnummer". Der Dorsch darf auch bei einem zufälligen Fang nicht mitgenommen werden.

Zur aktuellen Gefährdungslage des Dorsches und seine Wahl zum "Fisch des Jahres" 2024 gibt es hier mehr Informationen: DAFV: Fisch des Jahres 2024 ist der Dorsch





12.11.2023|Jugendveranstaltungen 2024

Die Termine stehen fest; bitte vormerken. Wir hoffen auf rege Teilnahme.

  • 06.03.2024 - Jahreshauptversammlung der Jugendleiter, Beginn 19:00 Uhr in der Fabrikstraße 41 (3.OG), 23568 Lübeck
  • 25.05.2024 - Gemeinschaftsangeln Tremser Teich 7.00-11.00 Uhr, Treff 6.30 Uhr
  • 08.06.2024 - Gemeinschaftsangeln Krebskuhle 15.00-19.00 Uhr, Treff 14.30 Uhr
  • 28.09.2024 - Gemeinschaftsangeln Priwall [Buttangeln] 17.00-22.00 Uhr, Treff 16.00 Uhr
  • 10.11.2024 - Gemeinschaftsangeln Forellensee 7.30-13.00 Uhr, Treff 7.00 Uhr (anschließend darf bis Sonnenuntergang weiter geangelt werden)




06.11.2023|Forellenangeln der KV-Jugend

Unser Jugendangeln am Forellensee war ausgebucht mit 30 Teilnehmern von fünf Vereinen. nämlich 14 x Pliete, 6 x VdWA, 5 x Dehlingsdorfer SV, 3 x Petri Heil und 2 x ASV Trave.

Gefangen wurde 58 Salmoniden: Tigerforellen, Goldforellen, Regenbogenforellen und Saiblinge. Als Beifang gab es einen Stör. Der Fang hatte ein Gesamtgewicht von 41.7 kg [entspricht ~ 720 g pro Fisch]. Wir zeigen ein paar Eindrücke vom Angeln:



25.10.2023|Praktisches Angeln (am Wasser) lernen

Für Neulinge und Fortgeschrittene bieten wir zusammen mit den Glücksfischern praktische Übungen zum Angeln im Bereich Pose, Futterkorb, Spinnfischen und Hafen-/Strandangeln. Die Kursleiter zeigen euch die Methoden. Angeln und Zubehör nebst Ködern bringen die Übungsleister mit. Einen Erlaubnisschein für die Trave sollten Teilnehmer bereits haben. Hier könnt ihr mehr lesen und euch für einen Kurs bewerben: Mehr Info & Meldeformular.



21.08.2023|Aktion "TRY the FLY"

Du wolltest schon immer einmal das Fliegenfischen ausprobieren?

Tu das! Der Kreisverband Lübecker Sportfischer e.V. und Die Glücksfischer e.V. leihen dir (kostenlos) Rute, Rolle & ein paar Fliegen. Dann kannst du ausprobieren, ob Fly-Fishing etwas für dich ist und musst nicht extra Rute/Rolle/Zubehör dafür anschaffen.

Nach ein paar Wochen solltest du es probiert haben, deine Entscheidung finden und uns das Equipment zurückgeben. Kosten entstehen keine. Zur Absicherung der Rückgabe wird ein kleiner Sicherheitsbetrag genommen, der bei der Rückgabe ausgezahlt wird.



Die Abwicklung geschieht durch unsere Geschäftsstelle, dort befinden sich auch die Ruten und Rollen.



16.08.2023|Digitaler Ausweis statt Sportfischerpass und Klebemarken

In Schleswig-Holstein bewirbt der Landesverband den neuen digitalen Verbandsausweis [ LSFV-Info ], der den bisherigen Sportfischerpass nebst Beitragsmarken ersetzen soll. Es handelt sich um eine Plastikkarte im Scheckkartenformat, die die Verbands- und Vereinsdaten enthält. Der DAFV schreibt dazu:

"Der neue Ausweis bietet alle Funktionen, welche die alten Papierausweise bieten. Inkl. der Möglichkeit verschiedene Beitragsmarken auf Verbands- und Vereinsebene "digital" einzukleben und digital am Gewässer zu kontrollieren."

Quelle: DAFV-Infoseite





Die Vereinigung der Wakenitz-Angler e.V. ist aktuell dabei, den digitalen Mitgliedsausweis einzuführen. Der Verein schreibt auf seiner Homepage:

"Ab dem Jahr 2024 gibt die VdWA e.V. keine Beitragsmarken mehr aus. Die Beitragszahlung wird auf der neuen Mitgliedskarte elektronisch vermerkt und kann vom Mitglied selbst per PC, oder über ein Smartphone eingesehen werden. Die Gültigkeit des digitalen Verbandsausweises kann auch eine eventuelle Fischereiaufsicht feststellen.

Eine Beitragszahlung für das Jahr 2024 in unseren Zahlstellen in Lübeck, Kiel und Bad Oldesloe ist nur möglich, wenn die elektronische Mitgliedskarte vorgelegt wird. Der Beitrag kann wie gehabt überwiesen werden; der Verein trägt die Zahlung zügig in die Datenbank ein."


Quelle: VdWA-Homepage

12.07.2023|Aktion für einen guten Start ins Anglerleben

Der Lübecker Kreisverband der Sportfischer e.V. und der gemeinnützige Verein „Die Glücksfischer“ e.V. wollen neuen und jungen Anglern und Anglerinnen sowie Menschen mit Handicap einen guten Start ins Anglerleben ermöglichen.

Dafür gibt es hier unsere „Ecke“ für neues und gebrauchtes Angeltackle.

Sucht ruhig darin herum und fragt die Elzermänner (unsere Lehrgangsleiter), wenn es unklar ist. Damit der Start gelingt, nehmen wir nur eine Spende, es gibt hier eine Spendendose...



02.01.2022|Warnung vor dem Angeln mit verbotenem Licht

Wir warnen vor der Verwendung künstlicher Lichtquellen beim Angeln. Es gibt bereits vorbereitete Leuchtvorfächer (mit Knicklicht) und Blinkköder, die allerdings bei uns in Schleswig-Holstein verboten sind. So steht es im Gesetz, nämlich § 31 Landesfischereigesetz Schleswig-Holstein. Der lautet:

„§ 31 Verbotene Fangmethoden: Es ist verboten, beim Fischfang schädigende Mittel, insbesondere künstliches Licht, explodierende, betäubende und giftige Mittel sowie verletzende Geräte, mit Ausnahme von Angelhaken, anzuwenden...“

Dazu ergeht folgender Hinweis des Vorstands: Das MELUND, das ist das zuständige Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein, hat bereits deutlich gemacht, dass blinkende Köder ebenso wie im Bereich der Angelhaken angebrachte Lichtquellen, zum Beispiel Knicklichter, eine Ordnungswidrigkeit darstellen. Wir warnen deshalb vorsorglich vor deren Verwendung in Schleswig-Holstein. Viele Angler glauben nämlich, dass die im Handel kaufbaren blinkenden Köder und beleuchteten Vorfächer auch erlaubt sind. Das aber ist gerade nicht der Fall, der Händler muss das auch nicht prüfen. Und Unkenntnis schützt bekanntlich nicht vor Strafe.

Denkt bitte daran, dass nach § 46 des Landesfischereigesetzes in Schleswig-Holstein Verstöße mit Geldbuße bis zu 25.000,- Euro geahndet werden können.

23.08.2020| Barrierefreie Angelplätze an der Wakenitz

Manche einer mag sich schon gewundert haben, was das für seltsame Plattformen am Wakenitzufer sind. Wir sind stolz, Ihnen die allerersten barrierefreie Angelplätze in Lübeck und Umgebung präsentieren zu können! Gleich drei Plattformen am Wakenitzufer stehen Anglerinnen und Anglern zu Verfügung, für die aufgrund ihrer Einschränkungen ein normal zugängliches Gewässer bereits eine erhebliche Hürde darstellt. Die Plattformen wurden vom Lübecker Kreisverband der Sportfischer in Zusammenarbeit mit dem Landessportfischerverband Schleswig-Holstein realisiert. Weitere Informationen zur Lage, zur Ausstattung und zur Erreichbarkeit finden Sie hier

.


Fischereischein und sonstige fischereirechtlichen Dokumente

Fischereischein

"Die Lübeck Port Authority gibt keine Fischereischeine mehr heraus". Diese Pressemitteilung hat in jüngster Zeit zu einiger Verwirrung geführt. Warum das überhaupt kein Problem darstellen dürfte, wo Sie jetzt Ihren Fischereischein und Ihre Fischereiabgabemarken bekommen und welche Dokumente Sie überhaupt für die Ausübung der Freizeitfischerei benötigen, klären wir für Sie hier.


Archiv der Meldungen

Hier finden Sie unsere früheren Berichte und Meldungen zum Nachlesen:



Hier ist das aktuelle Archiv: Klick.

Klick hier zum alten Archiv.

Angelkarte Wakenitz

Angelkarte für die WakenitzWir bieten eine Angelkarte für die Wakenitz zum Download an. Sie ersetzt die alte Version in schwarz-weiß, bei der die Lesbarkeit von einigen Anglern bemängelt wurde.

PDF downloaden...

Service: Angelgeschäfte

Neu im Service: AngelgeschäfteVerschiedene Angelgeschäfte für den Angelbedarf in Lübeck und Umgebung findet der Angler auf den Seiten in unserem Service-Bereich.

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Lehrgänge:

Beginn in Lübeck:
09.04.2024

Stormarn:
06.07.2024 Bargf.-St.

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